Grünenberg zwischen Bern und Habsburg
Vortrag von Lukas Wenger, gehalten an der Hauptversammlung des Historischen Vereins des Kantons Bern1 vom 20. Juni 1999 in Melchnau.
Die Familie von Grünenberg – Ausgleich mit den Nachbarn (Mitte 13. Jh.)
Die Bemühungen Heinrichs II. und Markwarts I. um Ausgleich mit den Nachbarn zeigt sich in einer Episode in der Mitte des 13. Jahrhunderts. In der Zeit vor 1248 verkauft ein Amtmann der Grünenberger eigenmächtig Güter in Uri an das Zisterzienserkloster Wettingen. Die Ritter versuchen, den Handel rückgängig zu machen, doch die Mönche lassen nicht locker: schliesslich lenken die Grünenberger ein und verzichten in einer feierlichen Zeremonie auf dem Schlossberg vor Zeugen – unter anderem aus dem Zisterzienserkloster St. Urban – auf ihre Ansprüche. Eine gute Beziehung zu den klösterlichen Nachbarn ist ihnen wichtiger. Auf Grünenberg wurde dazu eine Urkunde ausgefertigt.2
Auch um die Vorherrschaft im Marktort Langenthal ist ein Streit entbrannt. Die Ausgangslage sieht so aus, dass die Ritter von Luternau, Dienstleute der Kyburger, im Ort ein propugnaculum, ein «festes Haus» besitzen. Doch die Grosse Grünenbergische Schenkung von 1224 macht das Kloster St. Urban zum wichtigsten Eigentümer in Langenthal. Werner von Luternau macht seinem Ärger 1226 gewaltsam Luft, überfällt das Kloster und verheert dessen Güter in Langenthal. Nach dem Bann des Bischofs von Konstanz wird er reuig und versöhnt sich mit dem Konvent, während seine drei Söhne jedoch weiterhin streiten und den ganzen Langenthaler Kirchensatz verlangen. Erst 1277 räumen sie endgültig das Feld und verkaufen den Zisterziensern Güter und Rechte in Langenthal.
Jetzt aber stehen sich im Marktort nur noch Grünenberg und St. Urban gegenüber, die sich jedoch – wir erwarten es nicht anders – friedlich einigen können: Heinrichs Sohn Ulrich IV. kommt 1279 mit dem Kloster überein, dass er Twing und Bann und die niedere Gerichtsbarkeit behält und zusätzlich, gegen ein jährliches Lehen, das propugnaculum, das feste Haus im Ort übernimmt.
Diese Übereinkunft funktioniert reibungslos, ja freundschaftlich. Eine bereits vorher getroffene Verständigung zeigt, wie wichtig den beiden Parteien ein partnerschaftliches Miteinander ist: St. Urban und Heinrich II. erlauben ihren Hörigen in Langenthal seit 1272 die gegenseitige Heirat, lösen sie also vom Schollenzwang. Nachkommen aus einer solchen Ehe sollen beiden gemeinsam gehören oder, auf Wunsch, hälftig zugewiesen werden – eine Regelung, die nur dann funktionieren kann, wenn alle Beteiligten gut miteinander auskommen.
1 Website des Historischen Vereins des Kantons Bern: http://www.hvbe.ch/.
2 Staatsarchiv Uri, Web: http://www.ur.ch/staur/staurbetrieb.htm. A-Urk/4, Foto: Neg.-Nr. 17'517. In meiner genealogischen Datenbank ist die Urkunde veröffentlicht unter: http://lwl.homeip.net/gruenenberg?m=H;v=urkunde_1248-08-19.